Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26. August 2026 · Fassung 1.0
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter des unter pdf-in-zugferd.de erreichbaren Dienstes (nachfolgend „Portal") ist:
- W+L Consulting GbR
- Markelsheimer Str. 69
- 70435 Stuttgart
- Deutschland
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Dr. Holger Wildemann, Dipl.-Ing. (FH) Rene Lauenroth
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE456878090
- Telefon: 0711-28479230
- E-Mail für Anfragen zu diesen Bedingungen: info@pdf-in-zugferd.de
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung des Portals sowie für alle über das Portal geschlossenen Verträge.
1.3 Das Portal richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Gegenstand, Format und Prüfungstiefe. Das Portal wandelt vom Kunden bereitgestellte Rechnungsdokumente im PDF-Format in elektronische Rechnungen um. Zu diesem Zweck werden die Rechnungsdaten automatisiert ausgelesen, strukturiert, dem Kunden zur Prüfung und Korrektur angezeigt und anschließend in das Zielformat überführt. Geschuldet ist im Einzelnen:
- Ausgabeformat: eine Datei im Format PDF/A-3 mit eingebettetem XML (hybride Rechnung).
- Norm und Normfassung: das Ergebnis folgt der Europäischen Norm EN 16931:2017 (semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung); maßgeblich ist die vom Anbieter eingesetzte Fassung dieser Norm und der auf ihr aufbauenden Profile, die sich nach Ziffer 2.4 ändern kann.
- Profil: standardmäßig wird das ZUGFeRD-Profil der Stufe EN 16931 („COMFORT") erzeugt; weist das Ausgangsdokument eine formal gültige Leitweg-Identi- fikationsnummer aus, wird stattdessen das darauf aufbauende Profil XRechnung in der Fassung 3.x erzeugt.
- Validierungsebene: das erzeugte XML wird vor der Bereitstellung automatisiert gegen die Geschäftsregeln der EN 16931 geprüft. Diese Prüfung betrifft die formale Regelkonformität des Datensatzes. Sie ist keine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit und ersetzt keine behördliche oder gerichtliche Anerkennung des Ergebnisses.
Der Anbieter schuldet die Durchführung der Konvertierung und die formale Regelkonformität des Ergebnisses nach dieser Ziffer, nicht die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der erkannten Rechnungsdaten. Die Prüfung des Ergebnisses vor dessen Weiterverwendung obliegt dem Kunden (Ziffer 7).
2.2 Das Portal wird als mandantenfähiger Online-Dienst (Software as a Service) über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung von Software zur dauerhaften Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.
2.3 Die automatisierte Datenerkennung erfolgt unter Einsatz maschineller Verfahren, einschließlich lernender Systeme. Der Umfang des Geschuldeten und die Abgrenzung zur inhaltlichen Richtigkeit richten sich nach Ziffer 2.1.
2.4 Anpassung der Leistung. Der Anbieter darf die Leistung fortentwickeln und technisch anpassen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Eine Anpassung ist nur aus einem der folgenden Gründe zulässig:
- technische Weiterentwicklung des Portals,
- Aufrechterhaltung des Betriebs oder der Informationssicherheit,
- Wechsel eingesetzter Vorleistungen oder maschineller Verarbeitungsmodelle,
- Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an eine geänderte Fassung der EN 16931 oder eines darauf aufbauenden Profils.
Beeinträchtigt eine Anpassung den bisherigen Funktionsumfang für den Kunden nicht nur unerheblich, kündigt der Anbieter sie mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform oder im Portal an. Der Kunde kann das Rahmenvertragsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; nicht verbrauchtes Guthaben wird nach Ziffer 6.3 kostenfrei ausgezahlt.
Nicht auf diese Ziffer gestützt werden können Änderungen des Entgelts (Ziffer 5), der Haftungsregelung (Ziffer 10) und der Regelungen zu Guthaben (Ziffer 6); hierfür gilt ausschließlich Ziffer 12. Eine Zumutbarkeit der Anpassung gilt nicht als vereinbart und wird nicht vermutet; sie ist im Streitfall vom Anbieter darzulegen.
2.5 Keine Archivierung; Belegverantwortung des Kunden. Das Portal ist kein Archivsystem. Eine revisionssichere Archivierung im Sinne der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist nicht geschuldet. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Rechnung nach § 14b UStG sowie die Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit nach § 14 Abs. 3 Satz 4 UStG verbleiben beim Kunden. Maßgeblicher Beleg im Sinne der GoBD bleibt das vom Kunden hochgeladene Ausgangsdokument; der Kunde hat es unabhängig vom Portal aufzubewahren. Wie lange der Anbieter Dokumente und Konvertierungsergebnisse im Portal bereithält, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung (dort Ziffer 7, Speicherdauer); diese Bereithaltung ist eine technische Vorhaltung und keine Aufbewahrung im Sinne der vorgenannten Vorschriften.
2.6 Keine steuerliche Beratung, keine Rechtsdienstleistung. Der Anbieter schuldet keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die automatisierte Zuordnung von Rechnungsangaben — insbesondere die Zuordnung einer Umsatzsteuerkategorie oder eines Steuersatzes — ist ein technischer Vorgang. Sie stellt keine steuerliche Beurteilung dar und ersetzt weder die steuerliche Prüfung des Vorgangs durch den Kunden noch die Beratung durch eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person. Erkennt das Portal eine Angabe nicht oder nicht zweifelsfrei, obliegt deren Festlegung dem Kunden (Ziffer 7.2).
3. Vertragsstruktur: Rahmenvertrag, Guthabenkauf, Konvertierung
Diese Ziffer regelt ausdrücklich, welcher Vorgang einen eigenen Vertragsschluss darstellt und welcher lediglich Erfüllung eines bereits geschlossenen Vertrages ist.
3.1 Rahmenvertrag (Nutzungsverhältnis). Mit der Registrierung eines Kontos kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein unentgeltliches Rahmenvertragsverhältnis über die Nutzung des Portals zustande. Dieses Rahmenverhältnis regelt Zugang, Konto, Mandantentrennung, Mitwirkungspflichten und Laufzeit. Es begründet keinen Anspruch auf Durchführung von Konvertierungen und keine Zahlungspflicht.
3.2 Optionaler Guthabenerwerb als eigener Vertragsschluss. Der Kunde kann zusätzlich zur nutzungsbasierten Abrechnung nach Ziffer 5.1 Guthaben (Prepaid-Guthaben für Konvertierungen) erwerben, um Konvertierungen im Voraus zu bezahlen. Jeder Erwerb von Guthaben ist ein eigener, entgeltlicher Vertragsschluss. Der Kunde gibt mit dem Absenden des Kaufvorgangs ein verbindliches Angebot auf Erwerb des ausgewählten Guthabens ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Anbieter zustande; die Annahme erfolgt durch die Gutschrift des Guthabens auf dem Kundenkonto oder durch eine ausdrückliche Bestätigung in Textform.
3.3 Einbeziehung dieser AGB. Der Anbieter weist ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin, verschafft dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme des vollständigen Textes und holt sein Einverständnis mit ihrer Geltung ein. Das geschieht
- bei der Registrierung des Kontos, mit der das Rahmenvertragsverhältnis nach Ziffer 3.1 und damit die Grundlage der nutzungsbasierten Abrechnung nach Ziffer 5.1 zustande kommt, und
- beim ersten Kaufvorgang, den der Kunde nach dem Inkrafttreten einer neuen Fassung dieser AGB auslöst, weil jeder Guthabenkauf nach Ziffer 3.2 ein eigener Vertragsschluss ist.
Damit sind die Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung — die § 305 Abs. 2 BGB für den Regelfall beschreibt — für das Rahmenverhältnis und für jeden Guthabenkauf gewahrt. Für die Frage, welche Fassung auf einen bestimmten Vorgang anzuwenden ist, gilt Ziffer 12.
3.4 Konvertierung als Erfüllung, nicht als neuer Vertrag. Der Abruf einer einzelnen Konvertierung ist stets Erfüllung des bestehenden Rahmenvertragsverhältnisses, kein neuer Vertragsschluss — unabhängig davon, ob er nutzungsbasiert zum Monatsende nach Ziffer 5.1 und 5.3 abgerechnet oder aus zuvor erworbenem Guthaben nach Maßgabe der beim jeweiligen Guthabenkauf geltenden Preisliste (Ziffer 12.3) belastet wird.
3.5 Für die Beurteilung, welche Fassung dieser AGB auf einen bestimmten Vorgang anzuwenden ist, gilt Ziffer 12.
4. Registrierung, Konto und Zugangsdaten
4.1 Die Nutzung setzt ein registriertes Konto voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung zutreffende und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
4.2 Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen.
4.3 Der Kunde ist für die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer verantwortlich.
4.4 Der Anbieter trennt die Daten verschiedener Kunden technisch voneinander (Mandanten- trennung). Ein Zugriff des Kunden auf Daten anderer Kunden ist ausgeschlossen und unzulässig.
5. Abrechnung, Preise und Zahlung
5.1 Abrechnungsmodell. Die Nutzung der Konvertierung wird im Regelfall nutzungsbasiert abgerechnet: Der Kunde ruft Konvertierungen im Rahmen des bestehenden Rahmenvertragsverhältnisses ab; die Abrechnung erfolgt zum Monatsende nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste (Ziffer 5.2, Ziffer 12.3). Der Kunde kann daneben wahlweise Guthaben erwerben und daraus Konvertierungen im Voraus bezahlen (Ziffer 3.2, Ziffer 6).
5.2 Es gilt die Preisliste in der jeweils maßgeblichen Fassung: Bei nutzungsbasierter Abrechnung die zum Zeitpunkt der abgerechneten Konvertierung geltende Preisliste, bei aus Guthaben beglichenen Konvertierungen die Preisliste, die dem jeweiligen Guthabenkauf zugrunde lag (Ziffer 12.3). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.3 Mindestbetrag je Abrechnungsmonat. Für die nutzungsbasierte Abrechnung kann die Preisliste einen Mindestbetrag je Abrechnungsmonat ausweisen. Ist das der Fall und hat der Kunde im betreffenden Abrechnungsmonat mindestens eine Konvertierung abgerufen, schuldet er den höheren der beiden Beträge aus dem nutzungsbasierten Entgelt nach Ziffer 5.2 und dem Mindestbetrag. Hat der Kunde im Abrechnungsmonat keine Konvertierung abgerufen, entsteht kein Entgelt. Die Höhe des Mindestbetrags ergibt sich ausschließlich aus der jeweils geltenden Preisliste; ihre Anpassung ist keine Änderung dieser AGB im Sinne von Ziffer 12.
5.4 Zwischenspeicher (Cache). Wird eine Konvertierung binnen 24 Stunden nach ihrer ursprünglichen Durchführung erneut angefordert und ganz oder teilweise aus einem technischen Zwischenspeicher desselben Kundenkontos beantwortet, statt vollständig neu durchgeführt zu werden, wird auch dieser Abruf nach Maßgabe der Ziffer 5.2 und 5.3 berechnet. Der Zwischenspeicher wird ausschließlich mandantengebunden geführt; ein Zwischenspeicher-Treffer eines anderen Kunden hat auf die Abrechnung des Kunden keinen Einfluss.
5.5 Belastet wird nur eine abrechenbar abgeschlossene Konvertierung; scheitert eine Konvertierung aus einem vom Kunden nicht zu vertretenden technischen Grund, erfolgt keine Belastung beziehungsweise wird eine bereits erfolgte Belastung rückgängig gemacht. Bei aus Guthaben beglichenen Konvertierungen wird das Guthaben entsprechend belastet.
5.6 Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; für inländische Umsätze zwischen Unternehmern folgt dies bereits aus § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG.
5.7 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienst- leister. Für dessen Zahlungsvorgänge gelten dessen Bedingungen ergänzend; die Vertragsbeziehung über das Entgelt besteht ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter.
6. Guthaben: Gültigkeit, Verjährung und Auszahlung
6.1 Kein Verfall. Erworbenes Guthaben verfällt nicht. Es gibt keine zeitliche Verfallfrist und keine Verwaltungs-, Inaktivitäts- oder Bearbeitungsgebühr, die das Guthaben mindert.
6.2 Gesetzliche Verjährung. Für Ansprüche aus erworbenem Guthaben gelten allein die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, insbesondere §§ 195, 199 BGB.
6.3 Auszahlung. Der Anbieter zahlt nicht verbrauchtes Guthaben auf Verlangen des Kunden kostenfrei aus. Das Verlangen setzt das Ende des Nutzungsverhältnisses nicht voraus; es kann auch während des laufenden Vertrages gestellt werden. Für die Auszahlung wird kein Entgelt, keine Bearbeitungsgebühr und kein Abschlag einbehalten. Der Kunde teilt hierfür eine Bankverbindung mit; der Anbieter darf die Auszahlung von einer zumutbaren Identitätsprüfung abhängig machen und führt diese unverzüglich durch. Die Auszahlung ist innerhalb von 14 Tagen fällig, gerechnet ab dem Zugang des Auszahlungsverlangens oder — falls später — ab dem Abschluss der Identitätsprüfung.
6.4 Ziffer 6.1 bis 6.3 gelten auch für Guthaben, das vor Inkrafttreten dieser Fassung erworben wurde (Ziffer 12.4).
7. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit für Inhalte
7.1 Der Kunde stellt die zu konvertierenden Dokumente bereit. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt ist und dass der Bereitstellung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
7.2 Der Kunde prüft das Konvertierungsergebnis vor dessen Weiterverwendung — insbesondere vor der Versendung an Rechnungsempfänger oder Behörden — auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Einhaltung steuer-, handels- und aufbewahrungsrechtlicher Pflichten des Kunden bleibt dessen Verantwortung.
7.3 Der Kunde übermittelt keine Inhalte, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder Schadsoftware enthalten.
7.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung nach Ziffer 7.1 oder 7.3 beruhen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
7.5 Datensicherung (vereinbarte Obliegenheit). Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde die von ihm bereitgestellten Ausgangsdokumente und die von ihm abgerufenen Konvertierungsergebnisse eigenständig und in einem seinem Geschäftsbetrieb angemessenen, regelmäßigen Abstand außerhalb des Portals sichert. Diese Obliegenheit besteht neben der Belegverantwortung nach Ziffer 2.5 und ist von ihr unabhängig. Auf sie nimmt die Haftungsregelung in Ziffer 10.4 Bezug.
8. Verfügbarkeit
8.1 Bemühenspflicht. Der Anbieter erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich, das Portal durchgehend verfügbar zu halten. Verfügbar ist das Portal, wenn seine Grundfunktionen — Anmeldung, Hochladen eines Dokuments, Abruf einer Konvertierung — am Übergabepunkt zum Internet am Standort des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums nutzbar sind. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Der Anbieter schuldet die Beseitigung gemeldeter Störungen mit der gebotenen Sorgfalt.
8.2 Wartung. Angekündigte Wartungsarbeiten sind keine Störung. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter im Portal oder in Textform mit angemessenem Vorlauf an und legt sie nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten. Davon zu unterscheiden sind unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gefahr für Betrieb, Daten oder Informationssicherheit; sie darf der Anbieter auch ohne Vorankündigung durchführen und unterrichtet den Kunden unverzüglich darüber.
8.3 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs. Zeiten, in denen die Nutzung durch ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters verhindert wird — insbesondere Naturereignisse, Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Streik oder großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze —, gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 8.1. Das Verhalten der vom Anbieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen und der von ihm beauftragten Rechenzentrums- und Unterauftragnehmer ist dem Anbieter zuzurechnen und daher von dieser Ziffer nicht erfasst. Diese Ziffer wirkt ausschließlich auf die Bestimmung der Verfügbarkeit nach Ziffer 8.1; die Haftung nach Ziffer 10 bleibt unberührt.
9. Rechte an Inhalten und Ergebnissen
9.1 Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Dokumenten und Daten. Der Anbieter erhält ein einfaches, auf die Vertragsdurchführung beschränktes Nutzungsrecht.
9.2 Die Rechte an den Konvertierungsergebnissen stehen dem Kunden zu.
9.3 Rechte am Portal, an seiner Software und an seinen Inhalten verbleiben beim Anbieter.
10. Haftung
10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.3 Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
10.4 Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach Ziffer 7.5 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen der Ziffer 10.1 gilt diese Begrenzung nicht.
10.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
10.6 Mängelrechte; Abbedingung der verschuldensunabhängigen Haftung. Für Mängel der Portalleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe dieser Ziffer. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird abbedungen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung an; der Anbieter beseitigt sie innerhalb angemessener Frist. Ziffer 10.1 bleibt unberührt: Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie haftet der Anbieter unverändert unbeschränkt. Die Abbedingung nach Satz 2 und die Beschränkungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11. Laufzeit und Beendigung
11.1 Das Rahmenvertragsverhältnis nach Ziffer 3.1 läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können es jederzeit ordentlich in Textform kündigen.
11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Ziffer 7.3 vor.
11.3 Die Kündigung des Rahmenverhältnisses berührt bereits erworbenes Guthaben nicht: Es bleibt einlösbar oder wird nach Ziffer 6.3 kostenfrei ausgezahlt.
11.4 Der Anbieter stellt dem Kunden vor Löschung seiner Daten eine angemessene Frist zum Export zur Verfügung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Änderungen dieser AGB und Übergangsregelung für Altguthaben
12.1 Änderungsverfahren. Der Anbieter kann diese AGB ändern. Die geänderte Fassung wird im Portal veröffentlicht und dem Kunden vor der Zustimmung dort vollständig zur Kenntnisnahme bereitgestellt. Die geänderte Fassung wird für den Kunden erst mit seiner Zustimmung wirksam. Es gibt keine Zustimmungsfiktion durch Schweigen.
12.2 Grundsatz nach Zustimmung. Mit der Zustimmung gilt die neue Fassung für das gesamte Nutzungsverhältnis — mit der in Ziffer 12.3 geregelten Ausnahme für die Abrechnung bereits gekauften Guthabens.
12.3 Ausnahme: Abrechnung bereits gekauften Guthabens. Für die Abrechnung von Guthaben, das vor der Zustimmung zu einer neuen Fassung erworben wurde, gelten weiterhin die Regelungen der Fassung, die dem jeweiligen Guthabenkauf zugrunde lag. Das betrifft ausschließlich:
- die Preisliste und den je Konvertierung belasteten Betrag,
- die Leistungsbeschreibung des mit diesem Guthaben erworbenen Leistungsumfangs.
Für die nutzungsbasierte Abrechnung nach Ziffer 5.1 und 5.3 gilt diese Ausnahme nicht: Da ihr kein Guthabenkauf vorausgeht, an den sich eine Preisliste binden ließe, richtet sich jeder abgerechnete Abrechnungsmonat nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung und Preisliste.
Vorbehalt normbedingter Anpassungen. Muss der Anbieter die Leistungsbeschreibung aus einem der in Ziffer 2.4 genannten Gründe anpassen — insbesondere wegen einer geänderten Rechtslage oder einer geänderten Fassung der EN 16931 oder eines darauf aufbauenden Profils —, gilt die angepasste Leistungsbeschreibung auch für die Abrechnung bereits gekauften Guthabens. Das Verfahren richtet sich nach Ziffer 2.4, einschließlich der dort geregelten Ankündigungsfrist und des außerordentlichen Kündigungsrechts. Der Preis des bereits gekauften Guthabens bleibt hiervon unberührt; Ziffer 12.5 gilt fort.
12.4 Klauseln, die einheitlich nach der neuen Fassung gelten. Regelungen, die nicht gleichzeitig in zwei Fassungen gelten können, richten sich ab der Zustimmung einheitlich nach der neuen Fassung — auch für die Nutzung von Altguthaben. Das betrifft ausdrücklich:
- die Haftungsbegrenzung (Ziffer 10), einschließlich des Mängelrechtsregimes (Ziffer 10.6),
- die Verfügbarkeitsregelung (Ziffer 8),
- den Gerichtsstand (Ziffer 13.3),
- die Rechtswahl (Ziffer 13.2),
- die Regelungen zu Verfall, Verjährung und Auszahlung von Guthaben (Ziffer 6).
12.5 Kein Wertverlust durch Fassungswechsel. Vor dem Fassungswechsel gekauftes Guthaben bleibt uneingeschränkt einlösbar. Ein Fassungswechsel führt weder zu einer Kürzung noch zu einem Verfall noch zu einer Entwertung bestehenden Guthabens.
12.6 Bei Nichtzustimmung. Stimmt der Kunde einer neuen Fassung nicht zu, bleibt sein Konto zunächst unverändert nutzbar: Bereits erworbenes Guthaben bleibt nach Ziffer 6 einlösbar, die nutzungsbasierte Abrechnung nach Ziffer 5.1 läuft unverändert fort. Der Erwerb weiteren Guthabens ist bis zur Zustimmung nicht möglich. Unabhängig davon kann jede Partei das Rahmenverhältnis nach Ziffer 11.1 kündigen; bis zur Beendigung gilt für den Kunden die bisherige Fassung fort, und bereits gekauftes Guthaben bleibt nach Ziffer 6 und Ziffer 11.3 einlösbar oder wird kostenfrei ausgezahlt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; individuelle Vertragsabreden haben nach § 305b BGB Vorrang und bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht in Textform getroffen wurden.
13.2 Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3 Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde bei Vertragsschluss Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.5 Maßgebliche Sprachfassung. Diese AGB werden in deutscher Sprache geschlossen. Allein die deutsche Fassung ist maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen — insbesondere die englische Fassung — dienen ausschließlich der Verständlichkeit (Servicefassung). Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.
13.6 Verhältnis zur Datenschutzerklärung und zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist. Soweit der Anbieter Rechnungsdaten des Kunden in dessen Auftrag verarbeitet, ist er Auftragsverarbeiter; die hierfür erforderlichen Regelungen nach Art. 28 DSGVO enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieser AGB ist. Der AVV wird deshalb gemeinsam mit diesen AGB und in demselben Zeitpunkt geschlossen: mit der Zustimmung des Kunden zu diesen AGB. Der Anbieter protokolliert diese Zustimmung mit Zeitpunkt, Fassung und IP-Adresse; sie dient zugleich als Nachweis des Abschlusses des AVV (§ 11.2 des AVV). Eine gesonderte Zustimmung zum AVV ist nicht erforderlich. Der AVV ist jederzeit im Portal unter „/avv" einsehbar und als Datei herunterladbar.