# Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. August 2026 · Fassung 1.0

## 1. Anbieter und Geltungsbereich

**1.1** Anbieter des unter *pdf-in-zugferd.de* erreichbaren Dienstes (nachfolgend „Portal") ist:

- W+L Consulting GbR
- Markelsheimer Str. 69
- 70435 Stuttgart
- Deutschland
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Dr. Holger Wildemann, Dipl.-Ing. (FH) Rene Lauenroth
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE456878090
- Telefon: 0711-28479230
- E-Mail für Anfragen zu diesen Bedingungen: info@pdf-in-zugferd.de

**1.2** Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung des
Portals sowie für alle über das Portal geschlossenen Verträge.

**1.3** Das Portal richtet sich **ausschließlich an Unternehmer** im Sinne des § 14 BGB, an
juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein
Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) findet nicht statt.

**1.4** Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich in Textform zu.

## 2. Leistungsgegenstand

**2.1 Gegenstand, Format und Prüfungstiefe.** Das Portal wandelt vom Kunden bereitgestellte
Rechnungsdokumente im PDF-Format in elektronische Rechnungen um. Zu diesem Zweck werden die
Rechnungsdaten automatisiert ausgelesen, strukturiert, dem Kunden zur Prüfung und Korrektur
angezeigt und anschließend in das Zielformat überführt. Geschuldet ist im Einzelnen:

- **Ausgabeformat:** eine Datei im Format PDF/A-3 mit eingebettetem XML (hybride Rechnung).
- **Norm und Normfassung:** das Ergebnis folgt der Europäischen Norm **EN 16931:2017**
  (semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung); maßgeblich ist die vom Anbieter
  eingesetzte Fassung dieser Norm und der auf ihr aufbauenden Profile, die sich nach Ziffer 2.4
  ändern kann.
- **Profil:** standardmäßig wird das ZUGFeRD-Profil der Stufe EN 16931 („COMFORT") erzeugt; weist das Ausgangsdokument eine formal gültige Leitweg-Identi-
  fikationsnummer aus, wird stattdessen das darauf aufbauende Profil XRechnung in der Fassung 3.x
  erzeugt.
- **Validierungsebene:** das erzeugte XML wird vor der Bereitstellung automatisiert gegen die
  Geschäftsregeln der EN 16931 geprüft. Diese Prüfung betrifft die **formale** Regelkonformität
  des Datensatzes. Sie ist **keine** Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit und ersetzt keine
  behördliche oder gerichtliche Anerkennung des Ergebnisses.

Der Anbieter schuldet die Durchführung der Konvertierung und die formale Regelkonformität des
Ergebnisses nach dieser Ziffer, **nicht** die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der
erkannten Rechnungsdaten. Die Prüfung des Ergebnisses vor dessen Weiterverwendung obliegt dem
Kunden (Ziffer 7).

**2.2** Das Portal wird als mandantenfähiger Online-Dienst (Software as a Service) über das
Internet bereitgestellt. Eine Überlassung von Software zur dauerhaften Installation beim Kunden
ist nicht geschuldet.

**2.3** Die automatisierte Datenerkennung erfolgt unter Einsatz maschineller Verfahren,
einschließlich lernender Systeme. Der Umfang des Geschuldeten und die Abgrenzung zur inhaltlichen
Richtigkeit richten sich nach Ziffer 2.1.

**2.4 Anpassung der Leistung.** Der Anbieter darf die Leistung fortentwickeln und technisch
anpassen, soweit der vertraglich geschuldete Leistungszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Eine Anpassung ist nur aus einem der folgenden Gründe zulässig:

- technische Weiterentwicklung des Portals,
- Aufrechterhaltung des Betriebs oder der Informationssicherheit,
- Wechsel eingesetzter Vorleistungen oder maschineller Verarbeitungsmodelle,
- Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder an eine geänderte Fassung der EN 16931 oder eines
  darauf aufbauenden Profils.

Beeinträchtigt eine Anpassung den bisherigen Funktionsumfang für den Kunden nicht nur unerheblich,
kündigt der Anbieter sie **mindestens 30 Tage** vor Wirksamwerden in Textform oder im Portal an.
Der Kunde kann das Rahmenvertragsverhältnis in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Anpassung
außerordentlich kündigen; nicht verbrauchtes Guthaben wird nach Ziffer 6.3 kostenfrei ausgezahlt.

Nicht auf diese Ziffer gestützt werden können Änderungen des Entgelts (Ziffer 5), der
Haftungsregelung (Ziffer 10) und der Regelungen zu Guthaben (Ziffer 6); hierfür gilt
ausschließlich Ziffer 12. Eine Zumutbarkeit der Anpassung gilt nicht als vereinbart und wird nicht
vermutet; sie ist im Streitfall vom Anbieter darzulegen.

**2.5 Keine Archivierung; Belegverantwortung des Kunden.** Das Portal ist **kein Archivsystem**.
Eine revisionssichere Archivierung im Sinne der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum
Datenzugriff (GoBD) ist **nicht** geschuldet. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Rechnung nach
§ 14b UStG sowie die Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und
Lesbarkeit nach § 14 Abs. 3 Satz 4 UStG verbleiben beim Kunden. Maßgeblicher Beleg im Sinne der
GoBD bleibt das vom Kunden hochgeladene Ausgangsdokument; der Kunde hat es unabhängig vom Portal
aufzubewahren. Wie lange der Anbieter Dokumente und Konvertierungsergebnisse im Portal
bereithält, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung (dort Ziffer 7, Speicherdauer); diese
Bereithaltung ist eine technische Vorhaltung und keine Aufbewahrung im Sinne der vorgenannten
Vorschriften.

**2.6 Keine steuerliche Beratung, keine Rechtsdienstleistung.** Der Anbieter schuldet keine
Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und keine
Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die automatisierte
Zuordnung von Rechnungsangaben — insbesondere die Zuordnung einer Umsatzsteuerkategorie oder eines
Steuersatzes — ist ein technischer Vorgang. Sie stellt **keine** steuerliche Beurteilung dar und
ersetzt weder die steuerliche Prüfung des Vorgangs durch den Kunden noch die Beratung durch eine
zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person. Erkennt das Portal eine Angabe nicht oder nicht
zweifelsfrei, obliegt deren Festlegung dem Kunden (Ziffer 7.2).

## 3. Vertragsstruktur: Rahmenvertrag, Guthabenkauf, Konvertierung

Diese Ziffer regelt ausdrücklich, welcher Vorgang einen eigenen Vertragsschluss darstellt und
welcher lediglich Erfüllung eines bereits geschlossenen Vertrages ist.

**3.1 Rahmenvertrag (Nutzungsverhältnis).** Mit der Registrierung eines Kontos kommt zwischen
dem Kunden und dem Anbieter ein unentgeltliches **Rahmenvertragsverhältnis** über die Nutzung
des Portals zustande. Dieses Rahmenverhältnis regelt Zugang, Konto, Mandantentrennung,
Mitwirkungspflichten und Laufzeit. Es begründet **keinen** Anspruch auf Durchführung von
Konvertierungen und keine Zahlungspflicht.

**3.2 Optionaler Guthabenerwerb als eigener Vertragsschluss.** Der Kunde kann zusätzlich zur
nutzungsbasierten Abrechnung nach Ziffer 5.1 Guthaben (Prepaid-Guthaben für Konvertierungen)
erwerben, um Konvertierungen im Voraus zu bezahlen. Jeder Erwerb von Guthaben ist ein **eigener,
entgeltlicher Vertragsschluss**. Der Kunde gibt mit dem Absenden des Kaufvorgangs ein verbindliches
Angebot auf Erwerb des ausgewählten Guthabens ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Anbieter zustande; die Annahme erfolgt durch die Gutschrift des Guthabens auf dem Kundenkonto oder
durch eine ausdrückliche Bestätigung in Textform.

**3.3 Einbeziehung dieser AGB.** Der Anbieter weist ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hin,
verschafft dem Kunden die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme des vollständigen Textes und
holt sein Einverständnis mit ihrer Geltung ein. Das geschieht

- bei der **Registrierung** des Kontos, mit der das Rahmenvertragsverhältnis nach Ziffer 3.1 und
  damit die Grundlage der nutzungsbasierten Abrechnung nach Ziffer 5.1 zustande kommt, und
- beim **ersten Kaufvorgang**, den der Kunde nach dem Inkrafttreten einer neuen Fassung dieser AGB
  auslöst, weil jeder Guthabenkauf nach Ziffer 3.2 ein eigener Vertragsschluss ist.

Damit sind die Voraussetzungen einer wirksamen Einbeziehung — die § 305 Abs. 2 BGB für den
Regelfall beschreibt — für das Rahmenverhältnis und für jeden Guthabenkauf gewahrt. Für die Frage,
welche Fassung auf einen bestimmten Vorgang anzuwenden ist, gilt Ziffer 12.

**3.4 Konvertierung als Erfüllung, nicht als neuer Vertrag.** Der Abruf einer einzelnen
Konvertierung ist stets **Erfüllung** des bestehenden Rahmenvertragsverhältnisses, **kein** neuer
Vertragsschluss — unabhängig davon, ob er nutzungsbasiert zum Monatsende nach Ziffer 5.1 und 5.3
abgerechnet oder aus zuvor erworbenem Guthaben nach Maßgabe der beim jeweiligen Guthabenkauf
geltenden Preisliste (Ziffer 12.3) belastet wird.

**3.5** Für die Beurteilung, welche Fassung dieser AGB auf einen bestimmten Vorgang anzuwenden
ist, gilt Ziffer 12.

## 4. Registrierung, Konto und Zugangsdaten

**4.1** Die Nutzung setzt ein registriertes Konto voraus. Der Kunde hat bei der Registrierung
zutreffende und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

**4.2** Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er
informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung
seines Kontos bestehen.

**4.3** Der Kunde ist für die Handlungen der von ihm angelegten Nutzer verantwortlich.

**4.4** Der Anbieter trennt die Daten verschiedener Kunden technisch voneinander (Mandanten-
trennung). Ein Zugriff des Kunden auf Daten anderer Kunden ist ausgeschlossen und unzulässig.

## 5. Abrechnung, Preise und Zahlung

**5.1 Abrechnungsmodell.** Die Nutzung der Konvertierung wird im Regelfall **nutzungsbasiert**
abgerechnet: Der Kunde ruft Konvertierungen im Rahmen des bestehenden Rahmenvertragsverhältnisses
ab; die Abrechnung erfolgt zum Monatsende nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste
(Ziffer 5.2, Ziffer 12.3). Der Kunde kann daneben **wahlweise** Guthaben erwerben und daraus
Konvertierungen im Voraus bezahlen (Ziffer 3.2, Ziffer 6).

**5.2** Es gilt die Preisliste in der jeweils maßgeblichen Fassung: Bei nutzungsbasierter
Abrechnung die zum Zeitpunkt der abgerechneten Konvertierung geltende Preisliste, bei aus
Guthaben beglichenen Konvertierungen die Preisliste, die dem jeweiligen Guthabenkauf zugrunde lag
(Ziffer 12.3). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit
diese anfällt.

**5.3 Mindestbetrag je Abrechnungsmonat.** Für die nutzungsbasierte Abrechnung kann die
Preisliste einen Mindestbetrag je Abrechnungsmonat ausweisen. Ist das der Fall und hat der Kunde
im betreffenden Abrechnungsmonat mindestens eine Konvertierung abgerufen, schuldet er den
**höheren** der beiden Beträge aus dem nutzungsbasierten Entgelt nach Ziffer 5.2 und dem
Mindestbetrag. Hat der Kunde im Abrechnungsmonat keine Konvertierung abgerufen, entsteht **kein**
Entgelt. Die Höhe des Mindestbetrags ergibt sich ausschließlich aus der jeweils geltenden
Preisliste; ihre Anpassung ist keine Änderung dieser AGB im Sinne von Ziffer 12.

**5.4 Zwischenspeicher (Cache).** Wird eine Konvertierung binnen 24 Stunden nach ihrer
ursprünglichen Durchführung erneut angefordert und ganz oder teilweise aus einem technischen
Zwischenspeicher desselben Kundenkontos beantwortet, statt vollständig neu durchgeführt zu
werden, wird auch dieser Abruf nach Maßgabe der Ziffer 5.2 und 5.3 berechnet. Der Zwischenspeicher
wird ausschließlich mandantengebunden geführt; ein Zwischenspeicher-Treffer eines anderen Kunden
hat auf die Abrechnung des Kunden keinen Einfluss.

**5.5** Belastet wird nur eine abrechenbar abgeschlossene Konvertierung; scheitert eine
Konvertierung aus einem vom Kunden nicht zu vertretenden technischen Grund, erfolgt keine
Belastung beziehungsweise wird eine bereits erfolgte Belastung rückgängig gemacht. Bei aus
Guthaben beglichenen Konvertierungen wird das Guthaben entsprechend belastet.

**5.6** Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; für inländische Umsätze zwischen
Unternehmern folgt dies bereits aus § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG.

**5.7** Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienst-
leister. Für dessen Zahlungsvorgänge gelten dessen Bedingungen ergänzend; die Vertragsbeziehung
über das Entgelt besteht ausschließlich zwischen Kunde und Anbieter.

## 6. Guthaben: Gültigkeit, Verjährung und Auszahlung

**6.1 Kein Verfall.** Erworbenes Guthaben **verfällt nicht**. Es gibt keine zeitliche
Verfallfrist und keine Verwaltungs-, Inaktivitäts- oder Bearbeitungsgebühr, die das Guthaben
mindert.

**6.2 Gesetzliche Verjährung.** Für Ansprüche aus erworbenem Guthaben gelten allein die
gesetzlichen Verjährungsvorschriften, insbesondere §§ 195, 199 BGB.

**6.3 Auszahlung.** Der Anbieter zahlt nicht verbrauchtes Guthaben auf Verlangen des Kunden
**kostenfrei** aus. Das Verlangen setzt das Ende des Nutzungsverhältnisses nicht voraus; es kann
auch während des laufenden Vertrages gestellt werden. Für die Auszahlung wird kein Entgelt, keine
Bearbeitungsgebühr und kein Abschlag einbehalten. Der Kunde teilt hierfür eine Bankverbindung mit;
der Anbieter darf die Auszahlung von einer zumutbaren Identitätsprüfung abhängig machen und führt
diese unverzüglich durch. Die Auszahlung ist innerhalb von **14 Tagen** fällig, gerechnet ab dem
Zugang des Auszahlungsverlangens oder — falls später — ab dem Abschluss der Identitätsprüfung.

**6.4** Ziffer 6.1 bis 6.3 gelten auch für Guthaben, das vor Inkrafttreten dieser Fassung
erworben wurde (Ziffer 12.4).

## 7. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit für Inhalte

**7.1** Der Kunde stellt die zu konvertierenden Dokumente bereit. Er stellt sicher, dass er zur
Verarbeitung der darin enthaltenen Daten berechtigt ist und dass der Bereitstellung keine
Rechte Dritter entgegenstehen.

**7.2** Der Kunde prüft das Konvertierungsergebnis vor dessen Weiterverwendung — insbesondere vor
der Versendung an Rechnungsempfänger oder Behörden — auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die
Einhaltung steuer-, handels- und aufbewahrungsrechtlicher Pflichten des Kunden bleibt dessen
Verantwortung.

**7.3** Der Kunde übermittelt keine Inhalte, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder
Schadsoftware enthalten.

**7.4** Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer
Pflichtverletzung nach Ziffer 7.1 oder 7.3 beruhen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu
vertreten hat.

**7.5 Datensicherung (vereinbarte Obliegenheit).** Die Parteien **vereinbaren**, dass der Kunde
die von ihm bereitgestellten Ausgangsdokumente und die von ihm abgerufenen
Konvertierungsergebnisse eigenständig und in einem seinem Geschäftsbetrieb angemessenen,
regelmäßigen Abstand außerhalb des Portals sichert. Diese Obliegenheit besteht neben der
Belegverantwortung nach Ziffer 2.5 und ist von ihr unabhängig. Auf sie nimmt die Haftungsregelung
in Ziffer 10.4 Bezug.

## 8. Verfügbarkeit

**8.1 Bemühenspflicht.** Der Anbieter erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns und bemüht sich, das Portal durchgehend verfügbar zu halten. Verfügbar ist das Portal,
wenn seine Grundfunktionen — Anmeldung, Hochladen eines Dokuments, Abruf einer Konvertierung — am
Übergabepunkt zum Internet am Standort des vom Anbieter eingesetzten Rechenzentrums nutzbar sind.
Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird **nicht** zugesagt. Der Anbieter schuldet die Beseitigung
gemeldeter Störungen mit der gebotenen Sorgfalt.

**8.2 Wartung.** Angekündigte Wartungsarbeiten sind keine Störung. Geplante Wartungsarbeiten
kündigt der Anbieter im Portal oder in Textform mit angemessenem Vorlauf an und legt sie nach
Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten. Davon zu unterscheiden sind unaufschiebbare Maßnahmen zur
Abwehr einer akuten Gefahr für Betrieb, Daten oder Informationssicherheit; sie darf der Anbieter
auch ohne Vorankündigung durchführen und unterrichtet den Kunden unverzüglich darüber.

**8.3 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs.** Zeiten, in denen die Nutzung durch ein Ereignis
außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters verhindert wird — insbesondere Naturereignisse,
Krieg, hoheitliche Maßnahmen, Streik oder großflächige Ausfälle öffentlicher Strom- oder
Telekommunikationsnetze —, gelten nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit nach Ziffer 8.1. Das
Verhalten der vom Anbieter eingesetzten Erfüllungsgehilfen und der von ihm beauftragten
Rechenzentrums- und Unterauftragnehmer ist dem Anbieter **zuzurechnen** und daher von dieser
Ziffer **nicht** erfasst. Diese Ziffer wirkt ausschließlich auf die Bestimmung der Verfügbarkeit
nach Ziffer 8.1; die Haftung nach Ziffer 10 bleibt unberührt.

## 9. Rechte an Inhalten und Ergebnissen

**9.1** Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Dokumenten und Daten. Der
Anbieter erhält ein einfaches, auf die Vertragsdurchführung beschränktes Nutzungsrecht.

**9.2** Die Rechte an den Konvertierungsergebnissen stehen dem Kunden zu.

**9.3** Rechte am Portal, an seiner Software und an seinen Inhalten verbleiben beim Anbieter.

## 10. Haftung

**10.1** Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer
übernommenen Garantie.

**10.2** Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — haftet der Anbieter der Höhe nach
begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

**10.3** Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

**10.4** Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in dem
Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach Ziffer 7.5
zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in
den übrigen Fällen der Ziffer 10.1 gilt diese Begrenzung **nicht**.

**10.5** Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

**10.6 Mängelrechte; Abbedingung der verschuldensunabhängigen Haftung.** Für Mängel der
Portalleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe dieser Ziffer. Die
verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren
(§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), wird **abbedungen**. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrer
Entdeckung an; der Anbieter beseitigt sie innerhalb angemessener Frist. **Ziffer 10.1 bleibt
unberührt**: Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie haftet der
Anbieter unverändert unbeschränkt. Die Abbedingung nach Satz 2 und die Beschränkungen dieser Ziffer
gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

## 11. Laufzeit und Beendigung

**11.1** Das Rahmenvertragsverhältnis nach Ziffer 3.1 läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien
können es jederzeit ordentlich in Textform kündigen.

**11.2** Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Ziffer 7.3
vor.

**11.3** Die Kündigung des Rahmenverhältnisses berührt bereits erworbenes Guthaben nicht: Es
bleibt einlösbar oder wird nach Ziffer 6.3 kostenfrei ausgezahlt.

**11.4** Der Anbieter stellt dem Kunden vor Löschung seiner Daten eine angemessene Frist zum
Export zur Verfügung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

## 12. Änderungen dieser AGB und Übergangsregelung für Altguthaben

**12.1 Änderungsverfahren.** Der Anbieter kann diese AGB ändern. Die geänderte Fassung wird im
Portal veröffentlicht und dem Kunden vor der Zustimmung dort vollständig zur
Kenntnisnahme bereitgestellt. Die geänderte Fassung wird für den Kunden **erst mit seiner
Zustimmung** wirksam. Es gibt **keine** Zustimmungsfiktion durch Schweigen.

**12.2 Grundsatz nach Zustimmung.** Mit der Zustimmung gilt die neue Fassung für das **gesamte
Nutzungsverhältnis** — mit der in Ziffer 12.3 geregelten Ausnahme für die Abrechnung bereits
gekauften Guthabens.

**12.3 Ausnahme: Abrechnung bereits gekauften Guthabens.** Für die Abrechnung von Guthaben, das
vor der Zustimmung zu einer neuen Fassung erworben wurde, gelten weiterhin die Regelungen der
Fassung, die dem jeweiligen Guthabenkauf zugrunde lag. Das betrifft ausschließlich:

- die **Preisliste** und den je Konvertierung belasteten Betrag,
- die **Leistungsbeschreibung** des mit diesem Guthaben erworbenen Leistungsumfangs.

Für die **nutzungsbasierte Abrechnung** nach Ziffer 5.1 und 5.3 gilt diese Ausnahme **nicht**: Da
ihr kein Guthabenkauf vorausgeht, an den sich eine Preisliste binden ließe, richtet sich jeder
abgerechnete Abrechnungsmonat nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung und Preisliste.

**Vorbehalt normbedingter Anpassungen.** Muss der Anbieter die Leistungsbeschreibung aus einem der
in Ziffer 2.4 genannten Gründe anpassen — insbesondere wegen einer geänderten Rechtslage oder einer
geänderten Fassung der EN 16931 oder eines darauf aufbauenden Profils —, gilt die angepasste
Leistungsbeschreibung auch für die Abrechnung bereits gekauften Guthabens. Das Verfahren richtet
sich nach Ziffer 2.4, einschließlich der dort geregelten Ankündigungsfrist und des
außerordentlichen Kündigungsrechts. Der **Preis** des bereits gekauften Guthabens bleibt hiervon
unberührt; Ziffer 12.5 gilt fort.

**12.4 Klauseln, die einheitlich nach der neuen Fassung gelten.** Regelungen, die nicht
gleichzeitig in zwei Fassungen gelten können, richten sich ab der Zustimmung einheitlich nach
der **neuen** Fassung — auch für die Nutzung von Altguthaben. Das betrifft ausdrücklich:

- die **Haftungsbegrenzung** (Ziffer 10), einschließlich des Mängelrechtsregimes (Ziffer 10.6),
- die **Verfügbarkeitsregelung** (Ziffer 8),
- den **Gerichtsstand** (Ziffer 13.3),
- die **Rechtswahl** (Ziffer 13.2),
- die Regelungen zu **Verfall, Verjährung und Auszahlung von Guthaben** (Ziffer 6).

**12.5 Kein Wertverlust durch Fassungswechsel.** Vor dem Fassungswechsel gekauftes Guthaben
bleibt **uneingeschränkt einlösbar**. Ein Fassungswechsel führt weder zu einer Kürzung noch zu
einem Verfall noch zu einer Entwertung bestehenden Guthabens.

**12.6 Bei Nichtzustimmung.** Stimmt der Kunde einer neuen Fassung nicht zu, bleibt sein Konto
zunächst unverändert nutzbar: Bereits erworbenes Guthaben bleibt nach Ziffer 6 einlösbar, die
nutzungsbasierte Abrechnung nach Ziffer 5.1 läuft unverändert fort. Der Erwerb **weiteren**
Guthabens ist bis zur Zustimmung nicht möglich. Unabhängig davon kann jede Partei das
Rahmenverhältnis nach Ziffer 11.1 kündigen; bis zur Beendigung gilt für den Kunden die bisherige
Fassung fort, und bereits gekauftes Guthaben bleibt nach Ziffer 6 und Ziffer 11.3 einlösbar oder
wird kostenfrei ausgezahlt.

## 13. Schlussbestimmungen

**13.1** Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; individuelle
Vertragsabreden haben nach § 305b BGB Vorrang und bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht in
Textform getroffen wurden.

**13.2 Rechtswahl.** Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).

**13.3 Gerichtsstand.** Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde **bei Vertragsschluss** Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

**13.4** Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

**13.5 Maßgebliche Sprachfassung.** Diese AGB werden in deutscher Sprache geschlossen.
Allein die **deutsche Fassung ist maßgeblich**. Übersetzungen in andere Sprachen — insbesondere
die englische Fassung — dienen ausschließlich der Verständlichkeit (Servicefassung). Bei
Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.

**13.6 Verhältnis zur Datenschutzerklärung und zum Auftragsverarbeitungsvertrag.** Die
Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der
Anbieter selbst verantwortlich ist. Soweit der Anbieter Rechnungsdaten des Kunden in dessen
Auftrag verarbeitet, ist er **Auftragsverarbeiter**; die hierfür erforderlichen Regelungen nach
Art. 28 DSGVO enthält der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der **Bestandteil dieser AGB**
ist. Der AVV wird deshalb **gemeinsam mit diesen AGB und in demselben Zeitpunkt geschlossen**:
mit der Zustimmung des Kunden zu diesen AGB. Der Anbieter protokolliert diese Zustimmung mit
Zeitpunkt, Fassung und IP-Adresse; sie dient zugleich als Nachweis des Abschlusses des AVV
(§ 11.2 des AVV). Eine gesonderte Zustimmung zum AVV ist nicht erforderlich. Der AVV ist
jederzeit im Portal unter „/avv" einsehbar und als Datei herunterladbar.
