Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Stand: 1. Oktober 2026 · Fassung 1.1
Präambel
Der Kunde (nachfolgend „Auftraggeber") setzt das unter pdf-in-zugferd.de erreichbare Portal (nachfolgend „Portal") ein, um Rechnungsdokumente in das ZUGFeRD-Format zu konvertieren. Dabei verarbeitet der Anbieter des Portals, W+L Consulting GbR (nachfolgend „Auftragsverarbeiter"), personenbezogene Daten, die in den vom Auftraggeber hochgeladenen Rechnungsdokumenten enthalten sind, ausschließlich in dessen Auftrag. Der Auftraggeber ist insoweit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten aus Art. 28 DSGVO, ergänzt die Datenschutzerklärung (Ziffer 3.3) des Anbieters und ist Bestandteil der AGB des Anbieters (AGB Ziffer 13.6).
Anbieter:
- W+L Consulting GbR
- Markelsheimer Str. 69
- 70435 Stuttgart
- Deutschland
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Dr. Holger Wildemann, Dipl.-Ing. (FH) Rene Lauenroth
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE456878090
- Telefon: 0711-28479230
- E-Mail für Anfragen zu diesem Vertrag: info@pdf-in-zugferd.de
§ 1 Gegenstand und Dauer
1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung des Portals, insbesondere die automatisierte Auslesung, Umwandlung und Speicherung von Rechnungsdaten aus vom Auftraggeber hochgeladenen Dokumenten.
1.2 Dieser Vertrag beginnt mit dem in § 11 beschriebenen Zeitpunkt des Vertragsschlusses und gilt für die Dauer der Nutzung des Portals durch den Auftraggeber (Hauptvertragsverhältnis, AGB Ziffer 2). Er endet automatisch mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses, unbeschadet der in § 9 geregelten Nachwirkungen (Löschung/Rückgabe).
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien betroffener Personen
2.1 Art und Zweck der Verarbeitung: Entgegennahme hochgeladener Rechnungsdokumente (PDF), automatisierte Auslesung der darin enthaltenen Rechnungsdaten mittels Sprachmodellen, Umwandlung in das strukturierte ZUGFeRD-/EN16931-Datenformat, Erzeugung eines PDF/A-3-Dokuments mit eingebettetem XML, Speicherung der Ausgangsdokumente und der erzeugten Ergebnisdateien für die Dauer der Nutzung, Bereitstellung zum Abruf und Export durch den Auftraggeber.
2.2 Art der personenbezogenen Daten: in Rechnungsdokumenten regelmäßig enthaltene Daten, u. a. Name, Anschrift und Kontaktdaten von Ansprechpartnern bei Lieferanten und Kunden des Auftraggebers, Bankverbindungen (IBAN/BIC), Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Bestell- und Leistungsbezüge. Eine gezielte Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht Gegenstand der Verarbeitung; sollten solche Daten ausnahmsweise in einem Rechnungsdokument enthalten sein, verarbeitet der Auftragsverarbeiter sie ausschließlich technisch im Rahmen der in § 2.1 beschriebenen Zwecke, ohne sie inhaltlich auszuwerten.
2.3 Kategorien betroffener Personen: natürliche Personen, deren Daten in den Rechnungsdokumenten des Auftraggebers enthalten sind — insbesondere Ansprechpartner, Vertreter und Mitarbeitende von Kunden und Lieferanten des Auftraggebers sowie gegebenenfalls Einzelunter nehmer als Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 3 Weisungsgebundenheit
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).
3.2 Die anfängliche Weisung ergibt sich aus diesem Vertrag und der bestimmungsgemäßen Nutzung des Portals durch den Auftraggeber (Hochladen von Rechnungsdokumenten zum Zweck der ZUGFeRD-Konvertierung). Weitergehende Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform (§ 126b BGB), etwa per E-Mail an die unter der Präambel genannte Adresse.
3.3 Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Auftraggebers für rechtswidrig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich hierüber.
§ 4 Vertraulichkeit
4.1 Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO).
4.2 Der Zugriff auf die Rechnungsdaten des Auftraggebers ist technisch auf die für die Erbringung der Portal-Leistung erforderlichen Personen und Systeme beschränkt (Anlage 2, Ziffer „Zugriffskontrolle").
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 2 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c i. V. m. Art. 32 DSGVO). Änderungen dieser Maßnahmen, die das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten, bleiben dem Auftragsverarbeiter vorbehalten.
§ 6 Unterauftragnehmer
6.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 1 aufgeführten Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragnehmer eine Vereinbarung, die diesem die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesem Vertrag festgelegt sind (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
6.2 Mitteilung und Zustimmung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO): Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen neuen Unterauftragnehmer hinzuzuziehen oder einen bestehenden auszutauschen, teilt er dies dem Auftraggeber vor dem Einsatz in Textform (§ 126b BGB) mit. Die Mitteilung benennt Firmierung, Sitz und die vorgesehene Verarbeitungsleistung des Unterauftragnehmers. Der Einsatz erfolgt erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Ein Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung; eine Genehmigungsfiktion ist nicht vereinbart.
6.3 Widerspruch und Kündigung: Verweigert der Auftraggeber die Zustimmung aus wichtigem, in der Person des Unterauftragnehmers liegendem Grund, und einigen sich die Parteien nicht innerhalb angemessener Frist, ist jede Partei berechtigt, die von der Änderung betroffene Verarbeitung — und, soweit diese nicht abtrennbar ist, das Nutzungsverhältnis insgesamt — mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der jeweils maßgebliche Stand der Unterauftragnehmer ergibt sich aus Anlage 1; diese trägt das Datum ihrer letzten Änderung.
6.4 Die aktuelle Liste der Unterauftragnehmer ist jederzeit unter einsehbar und als Datei herunterladbar (§ 13).
§ 7 Unterstützungspflichten
7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit möglich, bei der Erfüllung von dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Ausübung der Betroffenenrechte (Art. 12 bis Art. 23 DSGVO), die sich auf die vom Auftraggeber hochgeladenen Rechnungsdaten beziehen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e DSGVO).
7.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und an betroffene Personen, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation) (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO).
7.3 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), die die vom Auftraggeber hochgeladenen Rechnungsdaten betrifft, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis erlangung, an die im Kundenkonto hinterlegte Kontaktadresse.
7.4 Der Auftragsverarbeiter hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt; eine Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO oder § 38 BDSG besteht nicht. Anlaufstelle für datenschutzbezogene Anfragen ist die allgemeine Kontaktadresse: W+L Consulting GbR, Markelsheimer Str. 69, 70435 Stuttgart, info@pdf-in-zugferd.de.
§ 8 Nachweis- und Kontrollrechte
8.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen — einschließlich Inspektionen —, die vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO).
8.2 Der Auftraggeber kündigt eine Vor-Ort-Prüfung mit angemessenem Vorlauf (in der Regel mindestens zwei Wochen) an und nimmt auf den laufenden Geschäftsbetrieb des Auftragsverarbeiters sowie auf dessen Verpflichtungen gegenüber anderen Kunden angemessen Rücksicht. Alternativ kann der Auftragsverarbeiter dem Nachweis auch durch Vorlage einschlägiger Zertifizierungen oder Prüfberichte Dritter nachkommen, soweit solche vorliegen. Derzeit liegen keine Zertifizierungen Dritter vor.
§ 9 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
9.1 Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet wurden, oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO).
9.2 Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB) bleiben von Absatz 1 unberührt; für die Dauer solcher Pflichten hält der Auftragsverarbeiter die betroffenen Daten weiterhin nach Maßgabe des Hauptvertragsverhältnisses vor bzw. stellt sie zum Export durch den Auftraggeber bereit. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht ist dreistufig (§ 147 Abs. 3 AO):
- zehn Jahre für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse,
- acht Jahre für Buchungsbelege,
- sechs Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen.
Die Fristen verlängern sich, soweit und solange die Unterlagen für eine begonnene Außenprüfung, für anhängige steuerstrafrechtliche oder Bußgeldverfahren, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind (§ 147 Abs. 3 Satz 5 AO).
9.3 Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen bzw. nach erfolgter Rückgabe werden die verbleibenden Kopien gelöscht. Maßgeblich sind die in Absatz 2 genannten handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen; sie entsprechen den in Ziffer 7 der Datenschutzerklärung ausgewiesenen Fristen.
9.4 Laufende Löschung während der Vertragslaufzeit: Unabhängig von den Absätzen 1 bis 3 werden die vom Auftraggeber hochgeladenen Rechnungsdateien und die daraus erzeugten Ergebnisdateien bereits im laufenden Betrieb 30 Tage nach ihrer Anlage gelöscht (Vorgabewert der internen Konfiguration). Das Ergebnis einer Sprachmodell-Abfrage wird darüber hinaus für 24 Stunden zwischengespeichert, damit ein wiederholter Abruf desselben Dokuments ohne erneute Modellabfrage beantwortet werden kann; danach wird der Eintrag verworfen (Vorgabewert der internen Konfiguration).
§ 10 Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzend nach den Haftungsregelungen der AGB, soweit diese mit den zwingenden Vorgaben des Art. 82 DSGVO vereinbar sind.
§ 11 Abschluss und Nachweis
11.1 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Textform (§ 126b BGB) geschlossen; die elektronische Form genügt.
11.2 Dieser Vertrag ist Bestandteil der AGB des Anbieters (AGB Ziffer 13.6). Er wird deshalb gemeinsam mit den AGB und in demselben Zeitpunkt geschlossen: mit der Zustimmung des Auftraggebers zu den AGB. Der Anbieter protokolliert diese Zustimmung mit Zeitpunkt, Fassung und IP-Adresse; sie dient zugleich als Nachweis des Abschlusses dieses Vertrags. Eine gesonderte Zustimmung zu diesem Vertrag ist nicht erforderlich.
11.3 Dieser Vertrag ist jederzeit im Portal unter einsehbar und gemäß § 13 als Datei herunterladbar — unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Ziffer 11.2.
§ 12 Übermittlung in Drittländer
12.1 Ein Teil der in Anlage 1 aufgeführten Unterauftragnehmer hat seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union bzw. verarbeitet Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die je Unterauftragnehmer einschlägige Übermittlungsgrundlage (Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO, Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO oder ein Ausnahmetatbestand nach Art. 49 DSGVO) ist in Anlage 1 je Zeile ausgewiesen.
12.2 Soweit eine Zeile in Anlage 1 als „nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026)" gekennzeichnet ist, wird die verbindliche Übermittlungsgrundlage nach Abschluss der laufenden Erhebung nachgetragen (Fassung 1.1 dieser Anlage); bis dahin gilt Ziffer 12.1 für die betroffenen Zeilen als aus der technischen Konfiguration abgeleitete Einschätzung, nicht als abschließende rechtliche Bewertung.
§ 13 Einsichtnahme und Download
Dieser Vertrag ist im Portal unter der Adresse einsehbar. Über den Download-Button auf dieser Seite kann der Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung als Datei speichern (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB — dieselbe Downloadfunktion, die das Portal bereits für die AGB () und die Datenschutzerklärung () bereitstellt).
§ 14 Maßgebliche Sprachfassung
Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Allein die deutsche Fassung ist maßgeblich. Die englische Fassung dient ausschließlich der Verständlichkeit (Servicefassung). Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1 — Verzeichnis der Unterauftragnehmer
Stand dieser Anlage: 1. Oktober 2026.
Diese Liste ist gegen die tatsächlich eingesetzten Dienste geprüft (Konfigurationsdateien, Deployment-Dokumentation, Abhängigkeiten) — nicht aus einer Vorlage übernommen. Soweit eine Angabe im Zeitpunkt der Prüfung nicht abschließend erhoben werden konnte, ist dies in der betreffenden Zeile mit Stand-Datum vermerkt.
| Unterauftragnehmer | Sitz / Verarbeitungsort | Gegenstand der Verarbeitung | Fundstelle | Drittlandbezug | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|---|
| IONOS SE | Deutschland — Verarbeitungsort belegt; die physische Anschrift des Rechenzentrums ist damit nicht belegt und wird hier nicht behauptet | Hosting des virtuellen Servers, Datenbank, Speicherung der verschlüsselten Rechnungsdateien, Versand von System-E-Mails (IONOS-SMTP) | interne Konfigurations- und Deployment-Dokumentation des Portals | nein (Verarbeitung in Deutschland) | entfällt |
| IONOS SE (AI Model Hub, Region ) | Deutschland — Verarbeitungsort belegt aus dem konfigurierten Endpunkt; die physische Anschrift des Rechenzentrums ist damit nicht belegt | Ausführung der Sprachmodell-Abfrage zur automatisierten Auslesung der Rechnungsdaten | interne Konfiguration der Sprachmodell-Anbindung (Endpunkt , ) | nein (Verarbeitung in Deutschland) | entfällt für die Verarbeitung selbst. Mit IONOS besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die von IONOS eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer ergeben sich aus diesem Vertrag und werden auf Anfrage mitgeteilt |
| Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. / Stripe, Inc.) | Irland (EU-Einheit) / USA (Konzernmutter) | Zahlungsabwicklung für Guthabenkäufe | interne Zahlungsintegration (Cashier) | ja (Konzern-Zugriff aus USA möglich) | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026); der Auftragsverarbeiter teilt die einschlägige Grundlage auf Anfrage mit |
| Fehlerüberwachung | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026) | Erfassung technischer Fehlermeldungen | interne Konfigurationsprüfung | für diese Anlage nicht abschließend erhoben | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026); ob und über welchen Dienst eine Fehlerüberwachung in der Produktivumgebung aktiv ist, teilt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage mit |
| hCaptcha (Intuition Machines, Inc.) | laut ADR-031 EU-Rechenzentrum, Unternehmenssitz USA | Unterscheidung menschlicher/automatisierter Zugriffe auf Formularen | interne Konfigurationsprüfung, ADR-031 | möglich (US-Unternehmen) | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026); ADR-031 nennt keine Standardvertragsklauseln |
| jsDelivr (CDN-Verbund) | global verteilt, kein fester Standort bestätigt | Auslieferung einer JavaScript-Bibliothek (Alpine.js) auf Anmelde-/2FA-Seiten | Anmelde- und Zwei-Faktor-Seiten des Portals | möglich | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026) |
| OpenProject (Betreiber der Instanz ) — nur für die Support-Ticket-Funktion, NICHT für interne Entwicklungs-Tickets | unbekannt — Domain-Inhaber und Rechenzentrumsstandort nicht bestätigt | Übermittlung von Support-Anfragen inkl. Name, E-Mail, Mandantenname, Rechnungsanzahl und optionalen Datei-Anhängen (PDF/PNG/JPEG, u. U. Screenshots von Rechnungen) | interne Support-Ticket-Anbindung () | möglich | für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026); Betreiber-Identität und Sitz sind Gegenstand der laufenden Prüfung |
Geprüft und ausdrücklich NICHT als Unterauftragnehmer geführt (Rückrichtungsprüfung — siehe Ticketbericht für die Methode):
- MySQL und Redis laufen als eigene Container auf derselben IONOS-Instanz — kein separates Unternehmen verarbeitet hier Daten, sondern die bereits gelistete IONOS-Instanz.
- AWS S3 ist als Speicher-Option in der Anwendungskonfiguration vorgesehen, wird jedoch produktiv nicht verwendet — die aktive Speicherkonfiguration verweist auf lokalen Speicher, und kein Aufruf der S3-Schnittstelle existiert im Anwendungscode — die Disk ist unbenutzter Laravel-Skeleton-Code.
- Postmark, Resend, AWS SES, Slack, Papertrail sind als Laravel-Skeleton-Konfiguration in der Anwendungskonfiguration vorhanden, aber ohne gesetzte Zugangsdaten — kein Hinweis auf produktiven Einsatz. Ein interner Status-Prüfer bestätigt dies zusätzlich: ohne gesetzten Key meldet er sich selbst als „degraded, nicht konfiguriert" statt einen echten Aufruf auszuführen.
- OpenProject — interne Entwicklungs-Tickets: dieselbe Instanz wird auch für die interne Projektsteuerung des Entwicklungsteams genutzt; diese Nutzung verarbeitet keine Rechnungsdaten des Auftraggebers und ist kein Unterauftragnehmer-Verhältnis im Sinne dieses Vertrags. Die Support-Ticket-Funktion (oben gelistet) ist davon zu unterscheiden und fällt in den Anwendungsbereich dieses Vertrags, sobald ein Kunde sie nutzt.
Die vollständigen Firmierungen, Anschriften und — soweit abweichend vom Konzernsitz — die für die jeweilige Verarbeitung zuständige Konzerngesellschaft sind für diese Anlage nicht abschließend erhoben (Stand: 26. August 2026); der Auftragsverarbeiter teilt sie dem Auftraggeber auf Anfrage mit. Die Angaben oben sind aus der technischen Konfiguration und den Abhängigkeiten des Repositorys abgeleitet.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Diese Maßnahmen sind am tatsächlichen Systemzustand geprüft, nicht aus einer Vorlage übernommen.
- Verschlüsselung ruhender Daten: Rechnungsdokumente, das erzeugte ZUGFeRD-XML und das extrahierte JSON werden je Mandant mit AES-256-GCM (authenticated encryption, 12-Byte-IV, 16-Byte-Auth-Tag) verschlüsselt gespeichert (Envelope Encryption — Master Key → Mandanten- Schlüssel → Datei-Schlüssel, ADR-006/ADR-147). Der Mandanten-Schlüssel selbst sowie feldbezogene personenbezogene Daten sind zusätzlich mit AES-256-CBC + HMAC verschlüsselt.
- Mandantentrennung: eine globale filtert sämtliche mandantenbezogenen Datenbankabfragen nach Mandanten-ID; die verschlüsselten Dateien liegen zusätzlich mandantengetrennt im Dateisystem.
- Transportverschlüsselung: TLS-Terminierung durch Host-nginx mit automatisch erneuertem Let's-Encrypt-Zertifikat, siehe Deployment-Runbook.
- Zugriffskontrolle: rollenbasierte Berechtigungen über Filament-Policies, Passwort-Hashing nach Laravel-Standard, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung je Benutzerkonto.
- Protokollierung: sicherheits- und fachbezogene Ereignisse werden über eine interne Protokollierungskomponente erfasst, u. a. Zustimmungen zu AGB/Datenschutzerklärung mit Zeitstempel und IP-Adresse.
- Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit: Datenhaltung auf einem dedizierten virtuellen Server bei IONOS; die Wiederherstellbarkeit stützt sich auf die Verfügbarkeits- und Wiederherstellungsmaßnahmen dieses Hosting-Betreibers. Ein gesondertes Unterauftragnehmer-Verhältnis für Datensicherungen besteht nicht. Sicherungsintervall, Aufbewahrungsdauer und Speicherort der Datensicherungen sind für diese Anlage nicht abschließend dokumentiert (Stand: 26. August 2026).
- Löschkonzept: siehe § 9 dieses Vertrags.